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Neue Regulierung in der Cybersicherheit
Wird durch NIS2 die Kür für KMU zur Pflicht?
Einleitung
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist in aller Munde und bringt wichtige Fragen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit sich: Ist mein Unternehmen davon betroffen? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Erfahren Sie mehr über die NIS2-Richtlinie und mögliche erste Schritte, für eine entsprechende Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Die aktuelle Cybersicherheitslage zeigt, dass mögliche schwerwiegende Sicherheitsvorfälle oft bedeutende Auswirkungen auf das eigene Unternehmen, aber auch auf die damit verbundene Lieferkette haben. Um das Funktionieren des Gemeinwesens in unserem Land sicherzustellen, werden ca. 30.000 Unternehmen durch das Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie zur Umsetzung erhöhter IT-Sicherheit verpflichtet. Diese Vorgaben dienen im Besonderen dazu, die Resilienz von Unternehmen zu erhöhen.
Aktueller Stand der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie ist Ende 2025 durch die Verabschiedung des NIS2-Umsetzungsgesetztes in Deutschland in Kraft getreten. Da es keine Übergangsfristen gibt, gelten die erhöhten Cybersicherheitsanforderungen seit diesem Datum verbindlich für betroffene Unternehmen und Einrichtungen, die nun handeln müssen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Erster Einblick in die verpflichtenden Maßnahmen für betroffene Unternehmen
Die betroffenen Unternehmen werden in besonders wichtige Einrichtungen (bwE) und wichtige Einrichtungen (wE) aufgeteilt und unterliegen dann umzusetzenden Maßnahmen.
Neben der eigenständigen Identifikation (Betroffenheitsprüfung) und Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es weitere Umsetzungsverpflichtungen. So ist ein strukturiertes Risikomanagement einzurichten. Zudem sind entsprechende Meldefristen von möglichen schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen gegenüber dem BSI einzuhalten und Nachweise und Dokumentationen zu führen.
Um eine hohe Reaktionsfähigkeit und mögliche Wiederherstellung der betroffenen Geschäftsprozesse sicherzustellen, ist auch die unmittelbare Lieferkette mit in die Betrachtung einzubeziehen. Auch die Geschäftsleitungen der von diesem Gesetz betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, einen eigenen fachlichen Wissenstand zur Begleitung der Umsetzung aufzubauen.
In nachfolgenden Bereichen sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen:
Einrichtung eines funktionierenden Informationssicherheitsmanagements (ISM)
Aufbau eines Notfallmanagements (BCM)
Betrachtung und Einbeziehung der unmittelbaren Lieferkette (SupplyChain-Management)
Umsetzung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen
Erhöhte Kryptographie und Authentifizierung
Erhöhter Schutz vor physischen Gefahren
Bei Folgen durch Nichtumsetzung wird das Gesetz Sanktionen entsprechend der Zuordnung für „besonders wichtige Einrichtungen“ bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent und bei „wichtigen Einrichtungen“ bis zu sieben Millionen Euro oder eins Komma vier Prozent des globalen Umsatzes auferlegen.
Erste Schritte für KMU
Entwickeln einer Sicherheitsleitlinie
Hiermit sollte das Bekennen der Unternehmensleitung zu einer gelebten Informationssicherheit dargestellt werden.
Schaffen von Übersichten
Strukturierte Dokumentation ist das A und O für funktionierende Prozesse. Hier sollten Berechtigungs- und Zugangskonzepte geprüft und aktualisiert werden. Außerdem sollten die wichtigsten Geschäftsprozesse analysiert und Folgen aus Sicherheitsvorfällen betrachtet werden, sowie Infrastrukturübersichten erstellt bzw. aktualisiert werden.
Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen
Der Mensch ist und bleibt auf lange Sicht die „Schwachstelle Nr.1“ in Bezug auf die Angriffsfläche bei Cyberangriffen. Hier sind Schulungen zur Erläuterung möglicher Gefahren und dem richtigen Umgang ein wichtiger Schritt zu erhöhter IT-Sicherheit.
Infokasten
Wichtige erste Schritte zur NIS2- Konformität für KMU
„Eine hohe IT- und Cybersicherheit wird die existentielle Grundlage für unsere Unternehmen und unseren zukünftigen Lebensstandard sein und diese Bedeutung beginnt schon bei kleinen Unternehmen. Wechseln Sie den Blickwinkel und betrachten Sie mögliche offene Tore mal von außen“.
Infokasten
Weitere Angebote von Mittelstand-Digital zur Stärkung der Cybersicherheit von KMU
Der FitNIS2-Navigator: Einfach und verständlich prüfen, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist
Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag, der auf dem Mittelstand-Digital Kongress im November 2025 vorgestellt wurde. Die begleitende Präsentation (PDF, 2 MB) bietet zusätzliche Informationen.