Fragen und Antworten zum neuen Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

Die Fördersumme pro Mittelstand-Digital Zentrum (regionales MDZ, Themen- oder Branchen-MDZ) ist abhängig von der Art des Zentrums und den geplanten Angeboten (Leistungsportfolio), dem Konzept der Erreichbarkeit (Anlaufstellen), der abgedeckten Region, der Größe der adressierten Subzielgruppe der KMU (inkl. Start-ups und Handwerk) sowie dem auf die nachgewiesenen Bedarfe ausgerichteten Transferkonzept.

Für regionale Mittelstand-Digital Zentren können – nach aktueller Haushaltsplanung – für das Gesamtprojekt grundsätzlich maximal 5 bis 6 Mio. € für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren (Grundlaufzeit) angesetzt werden.

Für branchenspezifische oder thematische Mittelstand-Digital Zentren können – nach aktueller Haushaltsplanung – für das Gesamtprojekt grundsätzlich maximal 4 bis 5 Mio. € für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren (Grundlaufzeit) angesetzt werden.

Denkbar sind aber natürlich auch kleinere Zentren mit geringerem Budget, die die Zielgruppe kosteneffizient und primär virtuell bzw. mobil adressieren, sofern die Anforderungen der Förderbekanntmachung erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Wirtschaftlichkeit des Projektvorschlags ein Bewertungs- und Auswahlkriterium im Skizzenwettbewerb ist.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zuwendungsgebende Stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nein, es gibt keine maximale Fördersumme pro Partner; die Konsortialpartner entscheiden gemeinsam über die Mittelverteilung zur Realisierung ihres geplanten Mittelstand-Digital Zentrums. Das Budget muss so im Konsortium aufgeteilt werden, dass jeder Partner seine Rolle(n) und Aufgaben (siehe die ergänzenden Erläuterungen zur Förderbekanntmachung (PDF, 360 KB)) adäquat und zielgruppengerecht erfüllen kann.

Kernaufgaben sollen von den Konsortialpartnern übernommen werden. Unterauftragnehmer können bei spezifisch benötigter Expertise der Konsortialpartner ergänzend hinzugezogen werden. Die Höhe der Unteraufträge insgesamt darf höchstens 50% der beantragten Fördersumme eines Konsortialpartners betragen.

Ja, eine Bewerbung mit separaten Skizzen für mehrere Zentren durch ein Konsortium oder einen Konsortialpartner ist grundsätzlich möglich. Bei den einzureichenden Projektvorschlägen muss es sich um separate Skizzen mit klar abgegrenzten Aufgaben und Schwerpunkten handeln. Die eingebrachten Ressourcen sowie das geplante Personal dürfen dabei nicht doppelt verplant werden. Die Skizzen müssen in jeder Hinsicht eigenständig und unabhängig voneinander sein. Ein Abweichen von den in der Förderbekanntmachung vorgegebenen grundsätzlichen Zentrumsarten ist nicht möglich.

Die Anzahl der branchen- oder themenspezifischen Zentren hängt von der Qualität der Skizzen und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Regionale Zentren können neben ihrem Regionalschwerpunkt auch ergänzend branchen- oder themenspezifische Aspekte mit ihrem Angebot bedienen, wenn der regionale Bedarf dafür begründet ist.

Der Fördermittelgeber verzichtet bewusst auf eine Vorfestlegung auf Themen oder Branchen. Die mit der jeweiligen Skizze vorgeschlagenen Themen oder Branchen müssen auf Grundlage eines dargelegten, festgestellten Bedarfs der Zielgruppe vorgeschlagen werden. Dies betrifft sowohl die Themen- und Branchenzentren als auch die regionalen Zentren, sofern Letztere neben ihrem regionalen Schwerpunkt auch spezifische Themen oder Branchen adressieren.

Die Vorgabe der sechs Regionen soll eine bundesweite und bis in die jeweiligen ländlichen Räume reichende flächendeckende Unterstützung von KMU garantieren. Die Regionalvorgabe bezieht sich daher nicht auf den Sitz der Partner des Konsortiums. Wesentlich ist, dass der Zielgruppe entsprechende Anlaufstellen bzw. Angebote in der vorgegebenen Region zur Verfügung stehen, dass das Transferkonzept diese Region qualitativ hochwertig adressiert und dass sich weitere Kernaufgaben wie Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerktätigkeiten auf diese vorgegebene Region fokussieren.

Die Strukturierung der Unterstützungsangebote entlang der Befähigungskette „Orientieren, Informieren, Qualifizieren, Demonstrieren und Vernetzen“ ist vorgegeben.

Die Adressierung unterschiedlicher Digitalisierungsgrade, KI-Readiness-Stufen oder Cybersicherheitsniveaus der KMU durch darauf angepasste Unterstützungsleistungen kann in der Skizze auf Basis der Anforderungen dargestellt werden, ist jedoch in dieser Skizzenphase nicht vorgeschrieben.

Eine Definition zu den Anlaufstellen findet sich in den ergänzenden Erläuterungen zur Förderbekanntmachung (PDF, 360 KB). Diese sind nicht zwingend gleichzusetzen mit Standorten der Konsortialpartner. Insgesamt sind das Transferkonzept und die konzeptionelle Verankerung der Anlaufstellen für die regionale Flächenabdeckung entscheidend. Dies umfasst neben physischen Anlaufstellen z.B. auch mobile, temporäre und virtuelle Formen der Erreichbarkeit.

Anforderungen an die Skizze finden sich in den ergänzenden Erläuterungen zur Förderbekanntmachung (PDF, 360 KB). Für die Erstellung der Skizzen finden Sie hier eine Vorlage, die weitere Hinweise zur Skizzenausgestaltung in den einzelnen Anforderungsbereichen enthält. Die Skizze soll das Transferkonzept und das Leistungsportfolio des geplanten Projektes für die Gutachter nachvollziehbar darstellen. Die explizite Nennung konkreter Veranstaltungstitel, -formate (Präsenz/Online) und -zahlen ist nicht notwendig. Es steht den skizzeneinreichenden Konsortien frei, einzelne Veranstaltungstitel bzw. -themen zur Hervorhebung von Highlights/Schwerpunkten o.ä. einzufügen.

Sofern ein skizzeneinreichendes Konsortium nach der Skizzenauswahl zur Einreichung eines Antrags aufgefordert wird, müssen in dieser zweiten Phase konkrete Angaben zu Anzahl und Format der jeweiligen Unterstützungsangebote als Kalkulationsgrundlage eingereicht werden. Weitere Informationen dazu gehen den entsprechenden Konsortien mit der Aufforderung zur Antragseinreichung zu.

Aufgrund der sehr stark divergierenden Laufzeiten der EDIHs und der Mittelstand-Digital Zentren sowie der voneinander abweichenden Beihilfetatbestände ist eine Finanzierung der EDIHs über die Zentren im Rahmen einer in-kind contribution nicht mehr möglich.

Die Bewerbungsphase für die regionalen sowie für die branchen- oder themenspezifischen Mittelstand-Digital Zentren startet am 12.02.2026 mit der Öffnung des Skizzentools PT-Outline. Den entsprechenden Link finden Sie in der Förderbekanntmachung oder auf mittelstand-digital.de.

Planung zum zeitlichen Ablauf für regionale Mittelstand-Digital Zentren

Die Frist zur Einreichung einer Skizze für ein regionales Mittelstand-Digital Zentrum endet am 31.03.2026. Nach erfolgter Skizzenbewertung werden die Einreicher über das Ergebnis informiert. Wenn ihre Skizze zur Antragstellung aufgefordert wird, erarbeiten die Konsortien ihre Projektanträge. Neben einem gemeinsamen, übergeordneten Antragsteil erarbeitet jedes Konsortialmitglied einen eigenen Antrag für seine Aufgabenpakete und Rollen im Konsortium. Die Antragstellenden werden individuell vom Projektträger unterstützt (Antragstellerberatung Anfang Mai 2026). Die Frist zur Einreichung des finalen Förderantrages ist der 30.06.2026. Die Bewilligungen der regionalen Mittelstand-Digital Zentren sollen ab Oktober 2026 erfolgen, ihr Start ist ab Januar 2027 geplant.

Planung zum zeitlichen Ablauf für branchen- oder themenspezifische Mittelstand-Digital Zentren

Die Frist zur Einreichung einer Skizze für ein branchen- oder themenspezifisches Mittelstand-Digital Zentrum endet am 30.04.2026. Nach erfolgter Skizzenbewertung werden die Einreicher über das Ergebnis informiert. Wenn ihre Skizze zur Antragstellung aufgefordert wird, erarbeiten die Konsortien ihre Projektanträge. Neben einem gemeinsamen, übergeordneten Antragsteil erarbeitet jedes Konsortialmitglied einen eigenen Antrag für seine Aufgabenpakete und Rollen im Konsortium. Die Antragstellenden werden individuell vom Projektträger unterstützt (Antragstellerberatung im Juni 2026). Die Frist zur Einreichung des finalen Förderantrages ist der 30.09.2026. Die Bewilligungen der ersten branchen- oder themenspezifischen Mittelstand-Digital Zentren ist für Anfang 2027 geplant, der Start der ersten Zentren in ab Q1 2027.

Die Bewertungskriterien der Skizzen zu den regionalen sowie zu den branchen- oder themenspezifischen Mittelstand-Digital Zentren (MDZ) finden sich in den ergänzenden Erläuterungen zur Förderbekanntmachung (PDF, 360 KB) und werden durch die jeweiligen Skizzenvorlage noch näher spezifiziert.

Bitte beachten Sie beim Befüllen der Skizzenvorlage für ein regionales MDZ, dass die in den folgenden Abschnitten der Skizzenvorlage abgebildeten Kriterien stärker gewichtet werden: 1.3 Konzept zur Abdeckung der regionalen Fläche und Erreichbarkeit; 2.1 Spezifische Projektziele; 2.2 Kurzkonzept zum Leistungsangebot für KMU und 2.4. Zielgruppenansprache: Transfer-/Öffentlichkeitsarbeitskonzept.

Bitte beachten Sie beim Befüllen der Skizzenvorlage für ein branchen- oder themenspezifisches MDZ, dass die in den folgenden Abschnitten der Skizzenvorlage abgebildeten Kriterien stärker gewichtet werden: 1.1 Spezifizierung des Schwerpunktes und Herleitung von Unterstützungsbedarfen; 2.1 Definition der Projektziele und zugehöriger Unterstützungsmaßnahmen; 2.2 Kurzkonzept zum Leistungsangebot für KMU und 2.3 Zielgruppenansprache: Transfer-/Öffentlichkeitsarbeitskonzept.

Das Beihilferegime der Förderbekanntmachung unterscheidet grundsätzlich zwei Akteure. Erstens die Zuwendungsempfänger (ZE), die eine Förderung auf Basis eines Zuwendungsbescheides erhalten. Für diese ZE ist die Förderung dann keine Beihilfe, wenn die Fördersumme zu 100% als kostenlose Unterstützungsangebote an die Zielgruppe KMU weitergegeben wird. Zweitens sind die KMU die Leistungsempfänger, die Unterstützungsleistungen aus der Förderung in Anspruch nehmen. Für die Zielgruppe der KMU ist die Inanspruchnahme von begrenzten Unterstützungsleistungen wie Schulungen oder Workshops eine Innovationsbeihilfe nach Artikel 28 Absatz 2 lit. c AGVO (sog. Innovationsberatungsdienste).

Die 100%-ige Weitergabe der Fördermittel an die KMU wird auf Basis einer Preisliste berechnet, die erst mit dem Antrag vorgelegt werden muss. Die Preisermittlung orientiert sich an üblichen Marktpreisen und erfolgt auf Basis möglicher Kosten, der Anzahl aller geplanten Angebote sowie der geplanten Teilnehmer/KMU. Die Preisliste kann jährlich angepasst werden.

Der Projektträger unterstützt im Rahmen der Antragstellerberatung bei der Berechnung und Erstellung der Preisliste. Das BMWE stellt ein bürokratiearmes, teilautomatisiertes System auf der geplanten Plattform Mittelstand-Digital zur Verfügung, um die Dokumentation der beihilfepflichtigen Unterstützleistungen für KMU sowie die Kommunikation mit den Beihilfeempfängern einheitlich und beihilferechtlich vollständig und bürokratiearm zu gewährleisten. Sämtliche Meldungen der Beihilfe an die EU-KOM werden durch den Zuwendungsgeber geleistet.

Beihilfepflichtig für KMU nach Artikel 28 Absatz 2 lit. c AGVO (Innovationsberatungsdienste) sind alle in der Förderbekanntmachung unter 3.1.2 aufgeführten Unterstützungsleistungen, für die es ein begrenztes Angebot gibt. Entscheidend hierfür ist die Selektivität (individuelle Anmeldung und Nachverfolgbarkeit) der Inanspruchnahme des Angebotes. Hierbei handelt es sich z.B. um Schulungen, Workshops oder Unterstützungsleistungen der KI- und Cybersicher-Trainerinnen und -trainer. Die zugrunde gelegten Preise der Preisliste für diese Angebote entsprechen der Höhe der Beihilfe für die KMU.

Nicht beihilfepflichtig für KMU ist die indirekte Weitergabe der Mittel als Unterstützungsangebote. Hierzu zählen beispielsweise frei verfügbare Onlineangebote wie Downloads, Podcasts, Newsletter, Social Media Postings oder Erklärvideos.

Beide Arten der Unterstützungsleistungen, die direkten Unterstützungsleistungen und die indirekte Weitergabe der Mittel, werden für die ZE bei der Berechnung der Weitergabe der Fördermittel berücksichtigt.

Über die zentrale Mittelstand-Digital Plattform (Relaunch in Vorbereitung) wird die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für Mittelstand-Digital sowie das zentrale Anmeldemanagement für Veranstaltungen sichergestellt. Dies beinhaltet u.a. die Darstellung der Förderprojekte, eine Sammlung von Publikationen aus der Praxis der Zentren sowie die Berichterstattung zu fachlichen Projektergebnissen (Zentren können auch zentral beitragen) aus dem Netzwerk. Die Mittelstand-Digital Zentren hingegen verantworten ergänzend ihre zielgruppenspezifische, auf ihre Region, ihr Thema oder die Branche zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit. Idealerweise sollen sich die zentrale Plattform und die Medien der neuen Mittelstand-Digital Zentren ergänzen und gemeinsam eine Lotsenfunktion für KMU zu Digitalisierung, KI und IT- und Cybersicherheit wahrnehmen.

Fragen und Antworten zu den Fokusprojekten zu Digitalisierung oder KI

Die Bewerbung auf Fokusprojekte zu Digitalisierung oder KI erfolgt separat von der Bewerbung auf ein Mittelstand-Digital Zentrum. Mögliche Themen und Fristen für die Bewerbung auf ein Fokusprojekt werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.

[Hinweis: Themenaufrufe zur Einreichung von Skizzen zu Fokusprojekten zu IT- und Cybersicherheit im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft werden weiterhin laufend (grundsätzlich zweimal jährlich) veröffentlicht. Den jeweils aktuellen Themenaufruf finden Sie hier (aktuelle Einreichungsfrist: 01.02.2026).]

Jede Organisation, die die in Abschnitt 2.2 der Förderbekanntmachung erläuterten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, kann sich auf eine Förderung für Fokusprojekte zu Digitalisierung oder Künstlicher Intelligenz bewerben. Die Fokusprojekte zu Digitalisierung oder KI werden auf Basis zweistufiger Förderwettbewerbe zu jeweils vorab festgelegten Themenbereichen ausgewählt. Das Auswahlverfahren gliedert sich in eine Skizzenphase (s. 4.5.1 der Förderbekanntmachung) und eine Antragsphase (s. 4.5.4 der Förderbekanntmachung). Vorab erfolgt eine Themenveröffentlichung auf der Webseite www.mittelstand-digital.de, die entsprechend in den Sozialen Medien und dem Mittelstand-Digital-Newsletter beworben wird.

Diese Frage kann aufgrund der anzunehmenden Themen- und Projektideenvielfalt nicht pauschal beantwortet werden. Die im Rahmen der Fokusprojekte entwickelten Unterstützungsangebote wie beispielweise Tools sollen eine hohe Relevanz und einen hohen Praxisbezug haben. Sie sollen von KMU breitenwirksam angewendet werden können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, können assoziierte Partner sein, die durch Erprobung die Praxistauglichkeit und Relevanz für KMU unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen keine Zuwendungen für Fokusprojekte erhalten können, jedoch als Unterauftragnehmer hinzugezogen werden dürfen.